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29.11.2008 - Vorsicht vor fiktiven Gütesiegeln!

Das Landgericht Darmstadt/Deutschland entschied mit dem 24.11.2008, dass Werbung mit fiktiven Gütesiegeln als irreführend einzustufen ist.

Fiktiv ist ein Gütesiegel dann, wenn die "Einhaltung hoher Qualitätsstandards" angepriesen wird, das Gütesiegel jedoch ohne Prüfung vergeben wird.

Entscheiden Sie sich daher unbedingt für das richtige Gütesiegel, wenn Sie das Vertrauen Ihrer Einkäufer erhöhen möchten!

Ein Trustlabel Gütesiegel wird nur in Verbindung mit einem Trustlabel Zertifikat vergeben, mit welchem die Website oder der jeweilige Onlineshop auf Echtheit überprüft wird. Seitenbesucher, die auf einer Website oder in einem Onlineshop ein zum Zertifikat verlinktes Trustlabel-Siegel vorfinden, können davon ausgehen, dass es sich auch tatsächlich um die originale Website bzw. um den originalen Webshop handelt und können dies sogar durch Klick auf das Gütesiegel in Echtzeit nachprüfen, was letztendlich die Gefahr, dass der Einkäufer beim Kauf Opfer einer mutmaßlichen Täuschung wird, ganz drastisch minimiert. Der Einsatz von Trustlabel ist daher sinnvoll und völlig rechtens.

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07.10.2017
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